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50 € steuerfrei. Jeden Monat.
Auch im öffentlichen Dienst.

Mit der HERO Card gibst du deinen Beschäftigten bis zu 50 € monatlich steuer- und sozialabgabenfrei. Rechtssicher nach §18a TVöD-VKA und §8 Abs. 1 Satz 3 EStG.

Kein neues Budget. Kein Mehraufwand.

Tarifbindung lässt wenig Spielraum.

TVöD und TV-L legen deine Gehälter fest. Private Arbeitgeber erhöhen flexibel. Und werben deine Fachkräfte ab. Sachbezüge sind einer der wenigen Hebel, den öffentliche Arbeitgeber haben:

bis zu 50 € monatlich, steuer- und sozialabgabenfrei. Die meisten Verwaltungen nutzen ihn noch nicht.

Aus bestehendem Leistungsentgelt finanziert

§18a TVöD-VKA erlaubt kommunalen Arbeitgebern, das bestehende Leistungsentgelt-Budget nach §18 Abs. 3 TVöD-VKA ganz oder teilweise für steuerfreie Benefits einzusetzen. Kein neuer Haushaltsposten. Keine zusätzlichen Anträge.

Eine Plattform. Vollständig automatisiert.

Monatliche Aufladung, digitale Abrechnung, keine Papierbelege. Kein manueller Schritt. Kein Nachfassen.

Visa-Akzeptanz überall in der Region

Deine Beschäftigten zahlen direkt an der Kasse. Die HERO Card übernimmt die Abrechnung automatisch. Kein Beleg einreichen, kein Rückerstatten.

Drei Wege, ein Budget.

Jede Verwaltung entscheidet selbst, wie sie das Budget einsetzt.
Drei Szenarien sind möglich:

1

Bestehendes LOB-System beibehalten

Keine Änderung der Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Das Leistungsentgelt läuft nach §18 TVöD weiter. Regional Hero ergänzt das System als separate Benefit-Lösung.

2

Anteilige Umwidmung

Ein Teil des Budgets fließt in Benefits nach §18a TVöD-VKA, der Rest bleibt im LOB-System. Zum Beispiel: 25 % Benefits, 75 % LOB.

3

Vollständige Umwidmung

Das gesamte Leistungsentgelt-Budget fließt in Benefits. Kein Bewertungszyklus. Kein Dokumentationsaufwand.

§18 und §18a TVöD-VKA im Vergleich.

Was ändert sich wirklich, und was bleibt gleich?

Merkmal

18 TVöD, bisheriges LOB

§18a TVöD, Benefits

Grundlage

Individuelle Leistungsbewertung

Kein Bewertungsprozess: alle profitieren gleich

Auszahlung

Einmal jährlich als Geldprämie

Monatlich, direkt auf die HERO Card

Budgetnutzung

Fix an LOB-Prozess gebunden

25 %, 50 % oder 100 % frei wählbar

Aufwand für HR

Jährlicher Bewertungszyklus

Einmalige Konfiguration, dann automatisiert

Mitarbeitende

Oft als ungerecht empfunden

Transparent, jeder bekommt dasselbe

Mit HERO Ride

§18 TVöD, bisheriges LOB

Flexibilität

Jeden Tag neu entscheiden

Nur ein Auto

Kosten für Arbeitgeber

Feste Budgets statt Leasingkosten

Hohe Fixkosten

Netto- Vorteil für Mitarbeitende

Förderung von ÖPNV und Sharing- Angeboten

1% Regel schmälert den Vorteil

Nachhaltigkeit

Fördert ÖPNV und Sharing

Hoher CO₂ Ausstoß

Fairness im Team

Für alle Mitarbeitenden zugänglich

Meist nur für Führungskräfte

Verwaltungsaufwand

Digital, automatisch, übersichtlich

Fahrtenbuch, Abrechnung, Verwaltung

Alle Benefits

Eine Karte. Alle Vorteile.

Mehrere steuerfreie Benefits auf einer einzigen HERO Card kombinieren.

HERO Base

Steuerfreier Sachbezug

bis zu 50 € / Monat

Steuerfreier Sachbezug nach §8 Abs. 1 Satz 3 EStG. Direkt auf die HERO Card, monatlich automatisch aufgeladen. Einlösbar für Einkäufe und Tanken.

Jetzt shoppen

HERO Eats

Essenzuschuss

Täglich steuerbegünstigt

Täglicher Essenszuschuss, steuerbegünstigt. Einlösbar in Restaurants, beim Bäcker und im Supermarkt.

Täglich smarter essen

HERO Ride

Mobilitätsbudget

Inkl. Deutschlandticket

Mobilitätszuschuss inklusive Deutschlandticket-Erstattung. Steuer- und sozialabgabenfrei nach §3 Nr. 15 EStG.

Nachhaltig mobil sein

HERO Care

Gesundheitsförderung

bis zu 600 € / Jahr

Gesundheitsbudget bis zu 600 € jährlich steuerfrei. Für Fitness, Prävention und Gesundheitsvorsorge.

Wohlbefinden fördern

Rechtssicher für den öffentlichen Dienst.

§8 Abs. 1 Satz 3 EStG

Der steuerfreie Sachbezug gilt für öffentliche Arbeitgeber genauso wie für private: bis zu 50 € monatlich, ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben.

HERO Card: technische Umsetzung

Die HERO Card beschränkt die Einlösung automatisch auf definierte PLZ-Bereiche, Kategorien oder Händler. Steuerkonform. Ohne manuellen Aufwand für HR.

§18a TVöD-VKA

Das Budget nach §18 Abs. 3 TVöD-VKA (2 % der Vorjahres-Bruttoentgeltsumme) kann ganz oder teilweise für Benefits eingesetzt werden.

Vor Einführung bitte steuerrechtlich prüfen lassen, dass die HERO Card in deiner konkreten Umsetzung §18a TVöD-VKA erfüllt. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar.

Alles, was du wissen willst.

Einfach erklärt, hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Noch mehr Fragen?

Hier findest du alle Antworten im Detail.

Was ist §18a TVöD-VKA?

Wie hoch ist das Budget nach §18a TVöD-VKA?

Können Verwaltungen den steuerfreien Sachbezug nutzen?

Was ist der Unterschied zwischen §18 und §18a TVöD-VKA?

Ist für §18a TVöD-VKA eine Dienstvereinbarung notwendig?

Gilt der Sachbezug auch für Beamte?

Besteht eine Vergabepflicht beim Einsatz von Sachbezugskarten?

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