Regional Hero bietet Essenszuschuss als Benefit-Lösung an
In der Vergangenheit erreichten uns viele Nachfragen von Kunden und solchen, die es werden wollten, ob auch ein Essenszuschuss über Regional Hero an Mitarbeitende ausgezahlt werden könnte. Heute können wir stolz verkünden: Ja, natürlich geht das!
Ab sofort ist es möglich, mit Regional Hero den Essenszuschuss an seine Mitarbeitenden auszuzahlen - und zwar komplett digital. Mit unserer Lösung können Unternehmen nicht nur auf die unliebsamen Essensmarken aus Papier verzichten, sondern auch gleichzeitig ihre Region unterstützen.
Das heißt, ab sofort gibts bei uns Essenszuschuss ohne Zettelwirtschaft! Außerdem verzichten wir auf nervige monatliche Importe von CSV-Dateien die eure Abrechnungen verändern.
Was sind die Vorteile digitaler Essensmarken?
Kein Drucken, kein Lagern kein zeitraubendes Verteilen von hunderten von Gutscheinen an die Mitarbeitenden. Das spart der Buchhaltung nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Außerdem können digitale Gutscheine nicht zerreißen oder verloren gehen.
Der größte Vorteil unserer digitalen Lösung für den Essenszuschuss kommt aber vor allem den Mitarbeitenden zu Gute: keine Vertragsbindung bei einzelnen Restaurants oder Supermärkten - Mitarbeiter können den Essenszuschuss ab sofort so nutzen, wo und wie es für sie am besten ist.
Ob im Homeoffice, im Büro oder auch in der Kantine. Den Salat aus dem Supermarkt oder lieber ein Stück Kuchen aus dem kleinen Café an der Straßenecke? Ein belegtes Brötchen vom Bäcker oder die große Mittagspause beim Italiener? Eine Bratwurst an der Bude oder doch lieber das Sushi To-Go? Eure Angestellten entscheiden, wann, wo und wie sie ihren Essenszuschuss einsetzen möchten.
So könnt ihr sicher sein, die Bedürfnisse aller Mitarbeiter abzudecken und ein Benefit zu bieten, was ohne viel Aufwand sehr viel Wirkung erzielt.
So funktioniert der regionale Essenszuschuss mit Regional Hero
Schon bei der Entwicklung unserer Lösung für den digitalen Essenszuschuss haben wir darauf geachtet, dass die Implementierung im Unternehmen schnell und unkompliziert ist. Zusätzlich haben wir sichergestellt, dass die Nutzung durch die Mitarbeitenden einfach und intuitiv ist.
Denn mal ehrlich, die Einführung von Benefits sollte alle motivieren!
Einfache Einrichtung in vier Schritten:
- Ihr richtet den Essenszuschuss einmalig in eurer Lohnabrechnung ein.
- Ab sofort erhält jeder Mitarbeitende monatlich eine feste Anzahl an Essensgutscheinen – komplett digital.
- Eure Mitarbeiter scannen ihre Belege über unsere kostenfreie App und erhalten dann direkt ihr Guthaben.
- Das Guthaben können sie über ihre Regional Hero Mastercard überall da nutzen, wo Kartenzahlung akzeptiert wird.
Ihr habt Interesse daran, unseren Regionalen Essenszuschuss auch bei euch im Unternehmen anzubieten? Sprecht uns an und wir erklären euch im Detail, wie einfach das funktionieren kann.
Ihr braucht noch ein paar mehr Hintergrundinfos zum Thema Essenszuschuss? Dann lest hier die wichtigsten Punkte zum Thema:
So funktioniert das Mitarbeiteressen steueroptimiert
Der Essenszuschuss ist eine Form des Sachbezugs, durch die monatlich ein bestimmter Betrag steueroptimiert an Mitarbeitende ausgezahlt werden kann. Dank dieser Art von Sachbezug ist es Unternehmen möglich, ihren Mitarbeitenden täglich bis zu 7,23 € zu erstatten.
Im Detail setzt sich dieser Essenszuschuss aus dem sogenannten Sachbezugswert und einem steuerfreien Anteil zusammen. Die Höhe der Sachbezugswerte wird von der Bundesregierung, genauer gesagt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), jährlich geprüft und ggf. entsprechend angepasst.
Im Jahr 2024 liegt der Sachbezugswert für den Essenszuschuss bei 4,13 € pro Tag. Dabei gilt es zu beachten, dass der Sachbezugswert vom Arbeitgeber als geldwerter Vorteil mit 25% pauschal versteuert werden muss. Der steuerfreie Anteil beträgt 3,10 € pro Tag. Addiert man beide Werte zusammen, ergibt sich für 2024 ein Wert von 7,23 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter, der als Essenszuschuss gewährt werden kann.
Was ist bei Mitarbeiter-Benefit Essenszuschuss noch zu beachten?
Bei der Gewährung von Essenszuschuss muss sichergestellt werden, dass die Zuzahlung zum Mitarbeiteressen nur an tatsächlichen Arbeitstagen erfolgt. Krankheitstage, Urlaube, Auslandsaufenthalte oder die Wochenenden müssen im Nachhinein aufwendig korrigiert werden.
Deshalb haben wir uns bei Regional Hero für eine einfachere Lösung, die so genannte 15er-Regel, entschieden. Bei Anwendung dieser Regelung, darf der Essenszuschuss maximal an 15 Tagen im Monat gewährt werden. Der große Vorteil ist, dass bei dieser Variante die Pflicht zur Feststellung der Abwesenheit entfällt und damit ein zusätzlicher Aufwand in der Buchhaltung vermieden werden kann. Außerdem sind die Mitarbeiter auch flexibler in der Einlösung ihres digitalen Essenszuschusses. Mit der 15er-Regel ist es möglich, dass Mitarbeiter die z.B. beim Schichtdienst übers Wochenende arbeiten ohne zusätzlichen Aufwand in der Buchhaltung vom Essenszuschuss profitieren können.
Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass der Essenszuschuss nur für Mahlzeiten und Lebensmittel eingesetzt werden darf, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind. Bestimmte Waren wie Alkohol, Tabak oder Haushaltsartikel sind damit natürlich ausgeschlossen. Um sicherzugehen, dass alles korrekt abläuft, bestätigen die Mitarbeiter die Korrektheit ihrer Eingaben in der Regional Hero App. So stellen wir sicher, dass die Ausgabe des Essenszuschuss auch rechtssicher abläuft.