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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse implementieren ▶️ Nettolohn optimieren ✓ Mitarbeiterbindung stärken ✓ Attraktivität steigern ✓ Hier Zuschüsse gestalten!
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse: Wie Sie als ArbeitgeberIn den Nettolohn Ihrer MitarbeiterInnen optimieren
In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und eines intensiven Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte gewinnen steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zunehmend an Bedeutung. Diese Zuschüsse ermöglichen es Unternehmen, die Nettoeinkommen ihrer Beschäftigten zu erhöhen, ohne dabei die Lohnkosten unverhältnismäßig in die Höhe zu treiben. Gleichzeitig profitieren ArbeitnehmerInnen von einem höheren verfügbaren Einkommen, was ihre Zufriedenheit und Bindung an das Unternehmen stärken kann.
Vielfalt der steuerfreien Zuschüsse
Die Palette der möglichen steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse ist breit gefächert und bietet Unternehmen zahlreiche Optionen, um ihre Vergütungsstruktur attraktiv zu gestalten. Zu den populärsten Zuschüssen zählen Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr, Zuschüsse zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie die Inflationsausgleichsprämie. Diese Leistungen können den MitarbeiterInnen zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen [IHK München].
Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Bei der Implementierung steuerfreier Zuschüsse ist es unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und einzuhalten. Das Einkommensteuergesetz (EStG) definiert präzise, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Beispielsweise dürfen Zuschüsse zur Gesundheitsförderung einen jährlichen Höchstbetrag von 600 Euro pro MitarbeiterIn nicht überschreiten. Die Inflationsausgleichsprämie wiederum kann bis zu 3.000 Euro betragen, muss jedoch bis Ende 2024 ausgezahlt werden, um von der Steuerbefreiung zu profitieren [Bundesministerium der Finanzen].
- Jobtickets: Steuerfreie Förderung umweltfreundlicher Mobilität
- Gesundheitsförderung: Zuschüsse für präventive Maßnahmen
- Inflationsausgleichsprämie: Temporäre Entlastung in Krisenzeiten
- Beihilfen in Notsituationen: Unterstützung bei unverschuldeten Notlagen
- Kinderbetreuungszuschüsse: Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern
Die korrekte Umsetzung dieser Zuschüsse erfordert eine sorgfältige Planung und Administration. Unternehmen sollten ihre Lohnbuchhaltung entsprechend anpassen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig überprüfen. Eine transparente Kommunikation gegenüber den MitarbeiterInnen über die angebotenen Zusatzleistungen ist dabei ebenso wichtig wie die Dokumentation der gewährten Zuschüsse für eventuelle steuerliche Prüfungen.
Durch die geschickte Nutzung steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse können Unternehmen nicht nur die finanzielle Situation ihrer Belegschaft verbessern, sondern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. In einem Arbeitsmarkt, der zunehmend von Fachkräftemangel geprägt ist, kann dies ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein. Gleichzeitig tragen solche Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung bei und können die Fluktuation in der Belegschaft reduzieren [Stiftung Warentest].
Rechtliche Grundlagen: Welche Zuschüsse können Sie steuerfrei gewähren?
Das Einkommensteuergesetz (EStG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse. Insbesondere § 3 EStG definiert eine Vielzahl von Leistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Diese Regelungen ermöglichen es Unternehmen, ihren MitarbeiterInnen attraktive Zusatzleistungen zu bieten, ohne dass diese der Lohnsteuer unterliegen.
Kernelemente steuerfreier Zuschüsse
Ein wesentliches Merkmal steuerfreier Zuschüsse ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden müssen. Eine Gehaltsumwandlung, bei der ein Teil des regulären Gehalts in steuerfreie Leistungen umgewandelt wird, ist in der Regel nicht zulässig. Dies stellt sicher, dass die Zuschüsse tatsächlich eine Zusatzleistung darstellen und nicht zur Umgehung von Steuern genutzt werden [Bundesministerium der Finanzen].
Besonders relevant für ArbeitgeberInnen sind die Freibeträge und Höchstgrenzen, die für verschiedene Zuschussarten gelten. So können beispielsweise Sachbezüge bis zu einem monatlichen Wert von 50 Euro steuerfrei gewährt werden. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2022 angehoben und bietet Unternehmen mehr Spielraum bei der Gestaltung von Mitarbeiterbenefits.
Zuschussart | Steuerfreier Höchstbetrag | Besonderheiten |
---|---|---|
Inflationsausgleichsprämie | 3.000 Euro | Befristet bis 31.12.2024 |
Gesundheitsförderung | 600 Euro jährlich | Nur für zertifizierte Maßnahmen |
Jobticket | Unbegrenzt | Anrechnung auf Entfernungspauschale |
Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen regelmäßigen Anpassungen, wie die Einführung der Inflationsausgleichsprämie zeigt. Diese temporäre Maßnahme erlaubt es ArbeitgeberInnen, ihren Beschäftigten bis Ende 2024 einen steuer- und abgabenfreien Zuschuss von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Solche Anpassungen verdeutlichen die Notwendigkeit für Unternehmen, stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung zu bleiben [IHK München].
Dokumentation und Nachweispflichten
Für die steuerliche Anerkennung der Zuschüsse ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. ArbeitgeberInnen müssen nachweisen können, dass die gewährten Leistungen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dies umfasst nicht nur die Einhaltung der Höchstgrenzen, sondern auch den Nachweis über die Zusätzlichkeit der Leistungen zum regulären Gehalt. Bei bestimmten Zuschüssen, wie etwa zur Gesundheitsförderung, sind zudem spezifische Qualitätskriterien zu beachten.
Die Komplexität der rechtlichen Regelungen erfordert oftmals eine enge Zusammenarbeit zwischen Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und Steuerberatung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gewährten Zuschüsse tatsächlich steuerfrei bleiben und nicht nachträglich zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Regelmäßige Schulungen des verantwortlichen Personals können dabei helfen, Fehler zu vermeiden und die Vorteile steuerfreier Zuschüsse optimal zu nutzen.
Jobtickets und Mobilitätszuschüsse: Förderung umweltfreundlicher Arbeitswege
Die Förderung nachhaltiger Mobilität durch Jobtickets und Mobilitätszuschüsse gewinnt zunehmend an Bedeutung. Diese Maßnahmen ermöglichen es Unternehmen, aktiv zum Klimaschutz beizutragen und gleichzeitig die Arbeitswege ihrer MitarbeiterInnen zu erleichtern. Seit dem 1. Januar 2019 können ArbeitgeberInnen ihren Beschäftigten Zuschüsse oder Sachbezüge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr – für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Privatfahrten – steuerfrei zur Verfügung stellen.
Flexibilität bei der Gestaltung von Mobilitätsangeboten
Die steuerliche Begünstigung gilt nicht nur für klassische Monats- oder Jahreskarten, sondern auch für Wochen- und Tagestickets. Dies eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, flexible Lösungen anzubieten, die den individuellen Bedürfnissen ihrer Belegschaft entsprechen. Besonders attraktiv ist dabei, dass die Steuerbefreiung unabhängig davon greift, ob die Tickets ausschließlich für berufliche oder auch für private Fahrten genutzt werden [Bundesministerium für Finanzen].
Ein weiterer Vorteil liegt in der Kombinierbarkeit verschiedener Mobilitätsoptionen. So können Unternehmen neben Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr auch Zuschüsse für die Nutzung von Fahrrädern oder E-Bikes gewähren. Diese Vielfalt ermöglicht es, auf die unterschiedlichen Präferenzen und Wohnsituationen der MitarbeiterInnen einzugehen und somit eine höhere Akzeptanz für umweltfreundliche Mobilitätskonzepte zu schaffen.
Mobilitätsangebot | Steuerliche Behandlung | Besonderheiten |
---|---|---|
Jobticket | Steuerfrei | Anrechnung auf Entfernungspauschale |
Fahrrad-Leasing | Steuerfrei bei Zusatzleistung | Keine Anrechnung auf Entfernungspauschale |
E-Bike (bis 25 km/h) | Wie Fahrrad behandelt | Steuerfreie Überlassung möglich |
Auswirkungen auf Entfernungspauschale und Werbungskosten
Bei der Implementierung von Jobtickets und Mobilitätszuschüssen ist zu beachten, dass diese Leistungen Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Entfernungspauschale haben können. Steuerfrei gewährte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag. Dies bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen die erhaltenen Zuschüsse von ihren Werbungskosten abziehen müssen.
Um diesen Effekt zu vermeiden, haben ArbeitgeberInnen die Option, die Zuschüsse mit 25 Prozent pauschal zu versteuern. In diesem Fall erfolgt keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale, was für viele MitarbeiterInnen vorteilhaft sein kann. Diese Regelung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung und individuellen Beratung bei der Ausgestaltung von Mobilitätsangeboten [IHK München].
Die Förderung umweltfreundlicher Arbeitswege durch Jobtickets und Mobilitätszuschüsse bietet Unternehmen die Chance, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Durch die geschickte Nutzung der steuerlichen Vorteile können Win-Win-Situationen geschaffen werden, die sowohl den MitarbeiterInnen als auch dem Unternehmen zugutekommen. Die kontinuierliche Anpassung dieser Angebote an sich ändernde Mobilitätsbedürfnisse und gesetzliche Rahmenbedingungen bleibt dabei eine wichtige Aufgabe für zukunftsorientierte Unternehmen.
Gesundheitsförderung und Inflationsausgleichsprämie: Zusatzleistungen mit Mehrwert
In der modernen Arbeitswelt gewinnen betriebliche Gesundheitsförderung und finanzielle Entlastungsmaßnahmen zunehmend an Bedeutung. Diese Zusatzleistungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, das Wohlbefinden ihrer MitarbeiterInnen zu steigern und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die Kombination aus präventiven Gesundheitsmaßnahmen und gezielter finanzieller Unterstützung schafft ein Arbeitsumfeld, das sowohl die physische als auch die ökonomische Gesundheit der Belegschaft fördert.
Betriebliche Gesundheitsförderung: Prävention als Investition
Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen, die darauf abzielen, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Gesundheitsressourcen der MitarbeiterInnen zu stärken. ArbeitgeberInnen können hierfür jährlich bis zu 600 Euro pro MitarbeiterIn steuerfrei aufwenden. Diese Summe kann für verschiedene zertifizierte Präventionskurse, wie Rückentraining, Ernährungsberatung oder Stressmanagement, eingesetzt werden [Bundesministerium für Gesundheit].
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Nachhaltigkeit der angebotenen Programme. Einmalige Aktionen reichen oft nicht aus, um langfristige Verhaltensänderungen zu bewirken. Stattdessen setzen erfolgreiche Unternehmen auf kontinuierliche Angebote, die in den Arbeitsalltag integriert werden können. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Gesundheitschecks, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung oder die Einrichtung von Ruheräumen für kurze Regenerationsphasen während des Arbeitstages.
Gesundheitsmaßnahme | Steuerlicher Freibetrag | Potenzielle Wirkung |
---|---|---|
Präventionskurse | Bis 600 € pro Jahr | Reduzierung von Krankheitstagen |
Ergonomische Ausstattung | Keine spezifische Begrenzung | Verminderung von Rückenproblemen |
Stressmanagement | Teil der 600 € Pauschale | Erhöhung der Resilienz |
Inflationsausgleichsprämie: Finanzielle Entlastung in Krisenzeiten
Als Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten wurde die Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Diese ermöglicht es ArbeitgeberInnen, ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Die Prämie kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden, muss jedoch bis zum 31. Dezember 2024 genutzt werden. Diese Flexibilität erlaubt es Unternehmen, die finanzielle Unterstützung an ihre wirtschaftliche Situation und die Bedürfnisse ihrer MitarbeiterInnen anzupassen [Bundesministerium der Finanzen].
Bei der Implementierung der Inflationsausgleichsprämie ist es ratsam, die Auszahlung strategisch zu planen. Eine gestaffelte Auszahlung über mehrere Monate oder Jahre kann dazu beitragen, die Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen zu stärken. Gleichzeitig sollte die Kommunikation dieser Maßnahme transparent erfolgen, um den Wert der zusätzlichen Leistung zu verdeutlichen und mögliche Missverständnisse bezüglich zukünftiger Gehaltsverhandlungen zu vermeiden.
Die Kombination aus Gesundheitsförderung und finanzieller Unterstützung schafft ein ganzheitliches Paket an Zusatzleistungen. Während die Gesundheitsmaßnahmen langfristig zur Produktivität und Zufriedenheit der Belegschaft beitragen, adressiert die Inflationsausgleichsprämie akute finanzielle Herausforderungen. Unternehmen, die beide Aspekte geschickt miteinander verknüpfen, positionieren sich nicht nur als attraktive ArbeitgeberInnen, sondern investieren auch in die Resilienz und Leistungsfähigkeit ihrer MitarbeiterInnen.
Die Implementierung dieser Zusatzleistungen erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den individuellen Unternehmenszielen. Eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Akzeptanz in der Belegschaft ist unerlässlich, um das Angebot kontinuierlich zu optimieren und an sich ändernde Bedürfnisse anzupassen. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz können Unternehmen nicht nur die Gesundheit und finanzielle Stabilität ihrer MitarbeiterInnen fördern, sondern auch ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend anspruchsvollen Arbeitsmarkt stärken.
Implementierung und Verwaltung: So setzen Sie steuerfreie Zuschüsse rechtssicher um
Die erfolgreiche Einführung und Verwaltung steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse erfordert eine sorgfältige Planung und kontinuierliche Überwachung. Um die Vorteile dieser Zusatzleistungen voll auszuschöpfen und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren, bedarf es einer strukturierten Herangehensweise. Diese umfasst die Analyse der Unternehmenssituation, die Auswahl geeigneter Zuschüsse, die Implementierung effizienter Verwaltungsprozesse sowie die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der gewählten Maßnahmen.
Strategische Planung und Bedarfsanalyse
Der erste Schritt bei der Implementierung steuerfreier Zuschüsse besteht in einer gründlichen Analyse der Unternehmenssituation und der Bedürfnisse der Belegschaft. Hierbei sollten sowohl die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens als auch die Präferenzen der MitarbeiterInnen berücksichtigt werden. Eine anonyme Umfrage kann wertvolle Einblicke in die Wünsche und Prioritäten der Beschäftigten liefern und somit die Akzeptanz der eingeführten Maßnahmen erhöhen [Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände].
Bei der Auswahl der Zuschüsse ist es ratsam, eine ausgewogene Mischung aus kurz- und langfristig wirksamen Leistungen anzustreben. Während Maßnahmen wie die Inflationsausgleichsprämie eine unmittelbare finanzielle Entlastung bieten, tragen Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder Mobilitätszuschüsse zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei. Die Kombination verschiedener Zuschussarten ermöglicht es, auf unterschiedliche Bedürfnisse innerhalb der Belegschaft einzugehen und die Attraktivität des Gesamtpakets zu steigern.
Rechtssichere Gestaltung und Dokumentation
Um die Steuerfreiheit der gewährten Zuschüsse zu gewährleisten, ist eine präzise rechtliche Gestaltung unerlässlich. Dies beginnt mit der korrekten Formulierung in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen, um den Charakter der Zuschüsse als freiwillige Zusatzleistung zu unterstreichen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen und Voraussetzungen für die jeweiligen Zuschussarten gelegt werden.
Eine lückenlose Dokumentation aller gewährten Leistungen ist nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht zwingend erforderlich, sondern erleichtert auch die interne Verwaltung und Kontrolle. Hierfür bietet sich die Implementierung eines digitalen Verwaltungssystems an, das die Zuschüsse pro MitarbeiterIn erfasst und automatisch auf die Einhaltung der Freibeträge prüft. Solche Systeme können zudem bei der Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen und der Vorbereitung von Betriebsprüfungen wertvolle Unterstützung leisten [Bundesministerium der Finanzen].
Implementierungsschritt | Herausforderung | Lösungsansatz |
---|---|---|
Bedarfsanalyse | Divergierende Mitarbeiterwünsche | Anonyme Umfragen, Fokusgruppen |
Rechtliche Gestaltung | Komplexe Steuervorschriften | Konsultation von Steuerexperten |
Dokumentation | Hoher Verwaltungsaufwand | Digitales Verwaltungssystem |
Kommunikation und Mitarbeiteraufklärung
Eine transparente und zielgerichtete Kommunikation der eingeführten Zuschüsse ist entscheidend für deren Erfolg. MitarbeiterInnen sollten umfassend über die verfügbaren Leistungen, deren steuerliche Behandlung und die damit verbundenen Vorteile informiert werden. Hierbei empfiehlt sich ein Mehrkanalansatz, der sowohl digitale Plattformen als auch persönliche Informationsveranstaltungen umfasst. Regelmäßige Updates und Erinnerungen können dazu beitragen, die Nutzung der Angebote zu fördern und deren Wertschätzung zu steigern.
Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Fragen zu den Zuschüssen kann Unsicherheiten abbauen und die Akzeptanz erhöhen. Schulungen für Führungskräfte zur korrekten Kommunikation und Handhabung der Zuschüsse stellen sicher, dass die Informationen einheitlich und korrekt weitergegeben werden. Zudem können Erfahrungsberichte von MitarbeiterInnen, die bereits von den Zuschüssen profitiert haben, als wirksames Instrument zur Förderung der Inanspruchnahme dienen.
Die kontinuierliche Evaluation und Anpassung der implementierten Zuschüsse ist unerlässlich, um deren Effektivität und Attraktivität langfristig zu gewährleisten. Regelmäßige Feedbackrunden und Nutzungsanalysen liefern wertvolle Erkenntnisse für die Optimierung des Angebots. Dabei sollten sowohl die Zufriedenheit der MitarbeiterInnen als auch die Auswirkungen auf Unternehmenskennzahlen wie Fluktuation und Krankheitsstand berücksichtigt werden. Die Flexibilität, das Zuschussportfolio an veränderte Rahmenbedingungen und Bedürfnisse anzupassen, trägt maßgeblich zum nachhaltigen Erfolg dieser Zusatzleistungen bei.
- Bundesministerium der Finanzen. BMF-Schreiben vom 15. August 2019, IV C 5 – S 2342/19/10007:001. Link zum Schreiben
- IHK München. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Was ist zu beachten?. Link zur IHK-Seite
- Bundesministerium der Finanzen. Inflationsausgleichsprämie. Link zum FAQ-Katalog
- Bundesministerium für Gesundheit. Betriebliche Gesundheitsförderung.
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Implementierung von Arbeitgeberzuschüssen.
Noch Fragen?
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Was ist eine Sachbezugskarte?
Eine Sachbezugskarte ist ein Instrument, mit dem Unternehmen ihren Mitarbeitenden steuerfreie Sachleistungen zur Verfügung stellen können. Die Regional Hero Card ist eine spezielle Sachbezugskarte, die darauf abzielt, die lokale Wirtschaft zu fördern. Die Karte funktioniert wie eine Prepaid-Kreditkarte und kann bei allen Akzeptanzstellen verwendet werden, die Mastercard akzeptieren. Arbeitgeber:innen können die Karten auf bequeme Weise mit steuerfreien Sachbezügen aufladen, die die Mitarbeitenden dann in Geschäften und Dienstleistungen in ihrer Region nutzen können. Die Regional Hero Card bietet eine bequeme Möglichkeit, Mitarbeitenden steuerfreie Vorteile zu gewähren, während sie gleichzeitig die lokale Wirtschaft unterstützen und stärken. Sie fördert die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen und trägt zur Attraktivität des Arbeitsplatzes bei. Die Karte kann sowohl online als auch offline verwendet werden und wird durch eine benutzerfreundliche App unterstützt, die den Mitarbeitenden hilft, lokale Angebote zu entdecken und ihren verfügbaren Betrag im Auge zu behalten.
Wie profitieren Unternehmen und Mitarbeitende von einer Sachbezugskarte?
Unternehmen und Mitarbeitende profitieren auf verschiedene Weise von einer Sachbezugskarte wie der Regional Hero Card. Unternehmen können steuerfreie Sachbezüge an ihre Mitarbeitenden weitergeben und so die Mitarbeitermotivation und -bindung erhöhen. Durch die Unterstützung der lokalen Wirtschaft verbessern sie zudem ihr Unternehmensimage und tragen zur nachhaltigen Entwicklung der Region bei. Mitarbeitende profitieren von steuerfreien Vorteilen, die ihr verfügbares Einkommen erhöhen, und haben die Möglichkeit, lokale Geschäfte und Dienstleistungen zu unterstützen. Die Regional Hero Card hilft ihnen, die Vielfalt ihrer Region zu entdecken und fördert das Bewusstsein für die Bedeutung der lokalen Wirtschaft. Insgesamt schafft die Karte also einen Mehrwert für alle Beteiligten.
Welche steuerfreien Sachbezüge können Unternehmen mit einer Sachbezugskarte anbieten?
Unternehmen können mit einer Sachbezugskarte wie der Regional Hero Card ihren Mitarbeitenden verschiedene steuerfreie Sachbezüge anbieten. In Deutschland sind beispielsweise Sachbezüge von bis zu 600€ pro Jahr und Mitarbeiter:in steuerfrei, zusätzlich können 180€ pro Jahr und Mitarbeiter:in für persönliche Anlässe wie Geburtstage oder Jubiläen gewährt werden.Zu den steuerfreien Sachbezügen zählen unter anderem Essensgutscheine, Gutscheine für lokale Geschäfte, Freizeiteinrichtungen oder kulturelle Veranstaltungen. Die Regional Hero Card ermöglicht es Unternehmen, diese steuerfreien Vorteile einfach und bequem an ihre Mitarbeitenden weiterzugeben und gleichzeitig die lokale Wirtschaft zu unterstützen.
Wie kann man die Regional Hero Card bestellen und aktivieren?
Um die Regional Hero Card für dein Unternehmen zu bestellen, nutze bitte das Kontaktfeld auf unserer Webseite, um einen Termin mit uns zu vereinbaren. In einem Online-Meeting werden wir die Anforderungen und die gewünschte Anzahl an Karten für deine Mitarbeitenden zu besprechen. Sobald die Karten bestellt sind, erhalten deine Mitarbeitenden die physische Karte per Post oder die digitale Karte per E-Mail.Die Aktivierung der Regional Hero Card erfolgt über die dazugehörige App. Deine Mitarbeitenden müssen die App auf ihrem Smartphone herunterladen und sich mit ihren persönlichen Daten anmelden. Anschließend geben sie den Aktivierungscode ein, den sie zusammen mit der Karte erhalten haben. Nach erfolgreicher Aktivierung ist die Karte einsatzbereit und das Guthaben kann bei den teilnehmenden Geschäften und Dienstleistern verwendet werden. Die App bietet zusätzlich eine Übersicht über das aktuelle Guthaben und die Möglichkeit, die Transaktionen einzusehen.
Wie trägt die Regional Hero Card zur Nachhaltigkeit und Stärkung der lokalen Wirtschaft bei ?
Die Regional Hero Card trägt zur Nachhaltigkeit und Stärkung der lokalen Wirtschaft bei, indem sie den Mitarbeitenden ermöglicht, ihr steuerfreies Guthaben bei regionalen Geschäften und Dienstleistern auszugeben. Auf diese Weise fließt das Geld direkt in die lokale Wirtschaft, was dazu beiträgt, Arbeitsplätze zu sichern, lokale Unternehmen zu unterstützen und die Kaufkraft in der Region zu stärken.Durch die gezielte Förderung der lokalen Wirtschaft wird die Nachhaltigkeit verbessert, da die Transportwege kürzer sind und lokale Ressourcen genutzt werden. Dies führt zu einer Verringerung des ökologischen Fußabdrucks. Außerdem fördert die Regional Hero Card das Bewusstsein für die Bedeutung der lokalen Wirtschaft und die Vorteile des Einkaufens bei regionalen Anbietern. Durch die Kombination aus steuerfreien Vorteilen für Mitarbeitende und der Unterstützung regionaler Unternehmen trägt die Regional Hero Card zur Schaffung einer nachhaltigen und wirtschaftlich starken Gemeinschaft bei.